02.01.2013 - Jahr für Jahr bringt der Neujahrstag Gesetzesänderungen oder neue Gesetze mit sich - so auch 2013. Seit dem 1. Januar diesen Jahres gilt in Bayern eine neue Pflicht: die Rauchmelderpflicht! Wir haben für Sie alles Wissenswerte darüber zusammengestellt.
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung dieser Geräte bis zum 31. Dezember 2017. In Artikel 46 der bayerischen Bauordnung wurde folgender Absatz 4 neu eingefügt:
Artikel 46 Wohnungen
[...]
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Ver- pflichtung selbst.
[...]
Hier gelangen Sie zur vollständigen Bayerischen Bauordnung (BayBO)!
"Wie viele Rauchmelder brauche ich für meine Wohnung?" oder "Was passiert, wenn ich keine dieser Geräte installiere und wird das Ganze kontrolliert?" Nachfolgend wollen wir einige Unklarheiten zum neuen Gesetz aufheben:
Wie viele Rauchmelder müssen installiert werden?
Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens ein Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.
Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter).
Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?
Die Rauchmelderpflicht gilt für alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden. Bestehende Wohnungen müssen bis zum 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden!
Wird überhaupt kontrolliert, ob ich Rauchmelder installiert habe?
Ein Kontrollmechanismus ist nicht vorgesehen! Zwischenzeitlich waren die Kaminkehrer im Gespräch, die bei ihren Hausbesuchen auch einen Blick auf die Rauchmelder werfen sollten. Letztendlich haben sich die Fraktionen im bayerischen Landtag jedoch darauf geeinigt, den bürokratischen Aufwand möglichst klein zu halten und auf Kontrollen zu verzichten. Eine stichproben- hafte Überprüfung der Haushalte bleibt den Behörden jedoch vorbehalten!
Welche Konsequenzen hat es eigentlich für mich, wenn ich keine Rauchmelder installiere?
Die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen. Mit diesen wird der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Obliegenheit (Pflicht) verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten.
Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an die Sie sich halten müssen! Tun Sie dies nicht, ist die Versicherung im Brandfall von der Leistungspflicht frei.
Oftmals wird argumentiert, dass der Versicherungsnehmer nicht wusste, dass eine Rauchmelderpflicht für seinen Wohnort gilt. In diesem Fall wird im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Dann müssen Sie als Versicherungsnehmer beweisen, dass der Schaden auch mit einem Rauchmelder in der Höhe eingetreten wäre. Dieser Beweis ist praktisch unmöglich!
Brennt beispielsweise Ihre Wohnung durch einen technischen Defekt in Ihrer Abwesenheit komplett aus, wird die Versicherung aufführen, dass ein installierter Rauchmelder Ihre Nachbarn alarmiert hätte, die dann die Feuerwehr gerufen hätten. Das Feuer wäre schnell unter Kontrolle gewesen und anstatt 50.000 Euro Schaden wäre Ihnen "nur" ein Schaden von 10.000 Euro zugestoßen. Sie erhalten von der Versicherung dann nur die 10.000 Euro und müssen den restlichen Schaden selbst tragen!
Das Schlimmste, was Ihnen passieren kann ist, dass in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ein Feuer ausbricht und Sie dies nicht oder zu spät bemerken - beispielsweise in der Nacht.
Wenn Sie oder ein Familienangehöriger durch einen Wohnungsbrand zu Schaden kommen oder vielleicht sogar versterben, wird sich die Frage nach der Wichtigkeit eines kleinen Gerätes nicht mehr stellen. Und es interessiert auch niemanden mehr, ob Sie sich an die Rauchmelderpflicht gehalten haben oder nicht!
Sollten Sie also noch keine Rauchmelder installiert haben, dann zögern Sie nicht mehr länger! Diese kleinen Geräte sind bereits für wenig Geld in Baumärkten zu haben.
Kaufen Sie dabei nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf!
Das neue "Q" in Verbindung mit den Prüfzeichen von VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Die Vorteile: geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer, um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden.
Das neue "Q" kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.
Weitere Informationen zum Thema "Rauchmelder" erhalten Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de